AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen SFW AG

Anerkennung der AGB der SFW AG
Mit der Anmeldung an einen von der SFW AG durchgeführten Kurs anerkennt der/die Anmeldende vorliegende AGB.

Anmeldung
Anmeldungen zu SFW-Kursen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich (E-Mail oder andere geeignete Form). Ist der Kurs ausgebucht, erfolgt umgehend eine Information, wenn verfügbar unter Hinweis auf einen Folgekurs.

Kursdurchführung
Die Kurse finden gemäss Ausschreibung statt. Die SFW AG behält sich folgende (auch kurzfristigen) Anpassungen vor:

-  Verlegung des Kursortes an einen Ort mit ähnlicher Verkehrslage im Umkreis von maximal 20 Kilometern
-  Änderungen bei den Referierenden;
-  Kursinhalt, soweit der Kursausschreibung trotzdem weitgehend entsprechend.

Die Kursteilnehmer/innen werden von der SFW AG spätestens 3 Tage vor Kursbeginn schriftlich (E-Mail oder andere geeignete Form) über eine allfällige Verlegung des Kursortes informiert.

Kursabsage
Die SFW AG behält sich das Recht vor,

-  einen Kurs infolge zu geringer Anzahl Teilnehmender bis 10 Tage vor der Durchführung abzusagen;
-  einen Kurs aufgrund nicht beeinflussbarer Faktoren (Krankheit wichtiger Exponenten, äussere Ereignisse) kurzfristig abzusagen.

Wurden die Kurskosten bereits bezahlt, erfolgt in solchen Fällen eine Rückerstattung. Weitere Ansprüche der zum Kurs angemeldeten Personen bestehen nicht.

Abmeldung
Kann die angemeldete Person einen Kurs nicht besuchen, besteht das Recht, einen Ersatz zu schicken. Wenn die SFW AG rechtzeitig schriftlich darüber informiert wird, erfolgt eine entsprechende Anpassung personalisierter Unterlagen. Wird keine Ersatzperson gestellt, ist die Abmeldung schriftlich (E-Mail oder andere geeignete Form) an die SFW AG zu senden, unter Angabe von Kursbezeichnung und Kursdatum. Bei Abmeldung spätestens 10 Tage vor dem Kurs werden bereits bezahlte Kurskosten wie folgt zurückerstattet:

-  zu 100%, ohne elektronische Zustellung der Kursunterlagen (Norm);
-  zu 50%, sofern die elektronische Zustellung der Kursunterlagen nach Kursdurchführung gewünscht wird.

Bei Abmeldung weniger als 10 Tage vor dem Kurstag (bei mehrtägigen Kursen vor dem ersten Kurstag) oder unentschuldigtem Fernbleiben sind die Kurskosten wie bei Teilnahme vollumfänglich geschuldet.

Kursattest
Die Teilnehmenden erhalten ein persönliches Attest, welches ihnen den Kursbesuch bescheinigt. Die SFW AG entscheidet, ob dieses physisch oder elektronisch zum Download zur Verfügung gestellt wird. Wird der Kurs nur teilweise besucht, kann die SFW AG das Attest entsprechend anpassen oder die Ausstellung gänzlich verweigern.

Kurskosten
Die SFW AG stellt in der Regel spätestens 30 Tage vor dem Kurs die Kurskosten in Rechnung. Sie sind (Valuta Eingang bei der SFW AG) rechtzeitig vor dem Kurstag (mehrtägige Kurse: vor dem ersten Kurstag) zu bezahlen. Die SFW AG kann angemeldete Personen, welche das Kursgeld nicht vollumfänglich bezahlt haben, vom Kurs ausschliessen. Die Frage der Kurskosten richtet sich in diesem Fall nach den Regeln der verspäteten Abmeldung. Die Kurskosten decken die in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen der SFW AG.

Recht an Kursunterlagen und weiteren Publikationen
Die Rechte an den Kursunterlagen und weiteren Publikationen der SFW AG liegen bei der SFW AG und/oder deren Referierenden. Kursteilnehmende erwerben mit der Teilnahme ein Recht zur Nutzung zu persönlichen Ausbildungs- und Nachschlagezwecken. Die Verwendung zu anderen Zwecken bedarf der expliziten Zustimmung der SFW AG.

Haftung der SFW AG
Die SFW AG übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit

-  Änderungen in der Kursdurchführung gemäss entsprechendem Punkt in den AGB;
-  Druckfehlern in ihren Kursausschreibungen und weiteren Publikationen;
-  dem Inhalt der Referate, Aussagen und Unterlagen der durch sie veranstalteten Kurse;
-  Mängeln betreffend die Kursinfrastruktur oder die Verpflegung.

Generell haftet die SFW AG nur für Schäden, welche sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat und die direkt in ihrem Verantwortungsbereich liegen.

Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtstand ist Solothurn.

Mitgliedschaft

Mit Unterstützung

Ausbildungs-nachweis

Sie erhalten bei uns am Ende des jeweiligen Kurses eine Bescheinigung Ihres Kursbesuchs. Ein Grossteil unserer Anlässe kann von den Mitgliedern der Berufsverbände EXPERTsuisse und TREUHAND I SUISSE, den Mitgliedern des FinanzPlaner Verband Schweiz, sowie den Inhabern des Gütesiegels Cicero als anrechenbare Weiterbildung geltend gemacht werden.